Home
  Musterteile
  Kontakt
  Anfahrt
  AGB
  Impressum
  Sitemap

    



Besuchen Sie auch

 www.



 .de







Zertifiziert nach
ISO 9001:2008


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Für die Geschäftsbeziehung der UHLIG Präzisions Fertigungs GmbH (UPF) und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt UPF nicht an, es sei denn, dass UPF ausdrücklich und schriftlich den Bedingungen des Vertragspartners zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
2. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend. Ein Vertragsschluss und damit die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrags durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens UPF ein.
Dies gilt auch für durch im Außendienst tätige Mitarbeiter von UPF abgeschlossene Verträge. Der Inhalt der Bestätigung ist für die beiderseitigen Vertragspflichten maßgebend.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Brauchbarkeit der schriftlichen Bestätigung durch UPF. Der Vertragspartner ist verpflichtet,UPF bei Auftragserteilung aktuelle, für den Auftrag maßgebende Zeichnungen bzw. Unterlagen zu übergeben. Sollte dies nicht geschehen, gelten die letzten im Rahmen der Angebotserteilung übergebenen Zeichnung bzw. Unterlagen als Vertragsgrundlage unbeachtet eventueller nachträglicher Änderungen.
Die seitens UPF erteilten Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zur Erfüllung des Auftrags notwendige Arbeiten, wofür UPF über keine Technologien verfügt oder sonst von UPF nicht ausgeführt werden können, lässt UPF durch Dritte fremdfertigen. Zu diesem Zweck behält sich UPF das Recht vor, vom Auftraggeber an UPF übergebene Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen und Abbildungen an den durch UPF beauftragten Subunternehmer weiterzugeben. Für diesen Fall verpflichtet sich der Nachauftragnehmer, diese Unterlagen weiteren Dritten nicht oder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch UPF in dem genehmigten Umfang und der genehmigten Art und Weise zugänglich zu machen und die Unterlagen nach Erfüllung des Auftrags oder auf Verlangen von UPF unverzüglich an UPF zurückzugeben. UPF haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Vertragspartner eingereichten Unterlagen oder Daten ergeben.
3. Preise
Für alle Aufträge werden die am Tag des Angebotes gültigen Rohstoffpreise zugrundegelegt. Rohstoff-, Lohn-, Energie und sonstige Kostenerhöhungen berechtigen UPF zu entsprechenden Preisangleichungen. Alle Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart ab Werk (Sitz von UPF in Gelenau) ohne Verpackung, Fracht und Porto in Euro und netto (ohne Mehrwertsteuer).
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben ausschließlich auf das auf den Geschäftspapieren angegebene Konto von UPF zu erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch UPF genehmigt, sind Skontoabzüge unzulässig. Regelungen in vom Vertragspartner verwendeten Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich nicht anerkannt. Zahlungen haben innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a. berechnet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Versand
Erfüllungsort ist der Sitz von UPF in Gelenau. Versendet UPF die Liefergegenstände nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner über sobald UPF die Sachen dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Der Vertragspartner trägt die Kosten der branchenüblichen Verpackung und die der Versendung. Verpackungen werden von UPF nicht zurückgenommen.
6. Gewährleistung
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe - im Falle der Versendung nach Übergabe an den Spediteur/Frachtführer. Ist die Ware gebraucht, ist die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen.

Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegen UPF gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Sollte zwischen UPF und dem Vertragspartner eine Ausgleichsvereinbarung gem. § 478 IV 1 BGB getroffen worden sein, so stehen die dem Vertragspartner darin gewährten Vorteile diesem nicht zu, wenn festgestellt werden sollte, dass diese nicht als gleichwertiger Ausgleich anzusehen sind. Sollte der Vertragspartner die Vorteile zum Zeitpunkt der Feststellung der Ungleichwertigkeit bereits gezogen haben, sind diese an UPF zurückzugewähren.

Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt gem. § 377 HGB auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel und Unvollständigkeiten sind unverzüglich, mindestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber UPF schriftlich anzuzeigen. Vor einer eventuellen Rücksendung ist die schriftliche Zustimmung von UPF einzuholen. Erfolgt eine entsprechende Anzeige in dieser Zeit nicht, so gilt die Ware als genehmigt und es entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Zeigt sich ein Mangel später, ist dies UPF schriftlich innerhalb einer Woche ab Entdeckung des Mangels mitzuteilen.

Im Falle eines Mangels, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, wird UPF nach eigener Wahl den entsprechenden Liefergegenstand nachbessern oder im Austausch eine neue Sache liefern, sofern die Mängelrüge fristgerecht erhoben wurde. Entscheidet sich UPF für Nachbesserung, so stehen UPF zumindest drei Nachbesserungsversuche zu. Lehnt der Vertragspartner sodann weitere Versuche der Nachbesserung ab, so ist UPF berechtigt, eine neue Sache zu liefern. Bei Lieferung einer neuen Sache behält sich UPF das Recht vor, die mangelhafte Sache herauszuverlangen. In diesem Fall ist die mangelhafte Sache unverzüglich an UPF zurückzusenden. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Vertragspartner -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche -vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ausgeschlossen sind Mängelansprüche zudem bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung und übermäßiger Beanspruchung. Werden vom Vertragspartner oder Dritten Eingriffe an den
Liefergegenständen vorgenommen, so gehen dadurch sämtliche Mängelansprüche verloren und es bestehen für die Eingriffe und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von UPF gelieferte Ware nachträglich an einen anderen als zwischen den Vertragsparteien zur Vertragserfüllung vereinbarten Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. Die Haftung von UPF für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung sind ausgeschlossen.

7. Haftung/Schadensersatz
Jegliche Haftung seitens UPF ist ausgeschlossen, es sei denn sie beruht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie bis zur Begleichung sonstiger aus früheren Lieferungen stammenden Forderungen, Eigentum von UPF.
Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UPF auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Liefergegenstände liegt keine Rücktrittserklärung seitens UPF, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, die Liefergegenstände im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Dem gemäß ist es dem Vertragspartner gestattet die gelieferten Gegenstände zu verbinden oder zu verarbeiten. In diesem Fall erwirbt UPF das Eigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes des mit den gelieferten Gegenständen geleisteten Beitrages zum Gesamtwerk. Bei Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung tritt der Vertragspartner die ihm dadurch gegenüber einem Dritten zustehende Forderungen bereits jetzt im Voraus an UPF ab. UPF nimmt die Abtretung der Forderungen an. Von der Abtretung ausgenommen sind Forderungen des Auftraggebers/Bestellers/Kunden gegenüber Dritten, die zur Sicherung der Forderung von UPF nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der für UPF zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 10% übersteigen.
Sollte ein Kontokorrent bestehen, bleibt die gelieferteWare Eigentum von UPF bis zur Tilgung der Gesamtforderung. Darüber hinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung und Sicherheitsübereignung, sind dem Vertragspartner nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von UPF gestattet. Wird die Vorbehaltsware gepfändet, so hat der Vertragspartner UPF hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten und das entsprechende
Pfändungsprotokoll zu übersenden. Der Vertragspartner ist bzgl. des Vorbehaltsgutes zu Interventionen auf seine Kosten verpflichtet. Darüber hinaus ist UPF berechtigt selbst zu intervenieren.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von UPF.
10. anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von UPF in Gelenau/Erzgebirge.
11. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien und dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
suchen

 

   Wir sind umgezogen!

 
Ab sofort erreichen und finden Sie uns hier:
 
 Straße der Befreiung 15
09423 Gelenau
 
Telefon:
+49(0)37297 7672-0
 
Fax:
+49(0)37297 7672-29